Arbeitszeiterfassung seit September 2022 verpflichtend.
Zurück zur Stechuhr!
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
Betriebsräte in Unternehmen können auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung pochen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden.
Was ist jetzt zu beachten?
Wir beraten Sie gerne, den mit dem Zeiterfassungssystem von Togrund sind Sie auf der sicheren Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Ihr Togrund Team
Ihr Ansprechpartner
Dirk Letter
Textilstr. 2 (Eingang K)
41751 Viersen
Telefon: 02162 91577-23
Mobil : 01573 5326289
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